Stand: April 2026 | EATC GmbH - Professional Winter Solutions
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Winterdienstleistungen, die zwischen der EATC GmbH (nachfolgend „EATC") und ihren gewerblichen sowie privaten Kunden geschlossen werden. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand umfasst die Schneeräumung und Glättebekämpfung an den im Leistungsvertrag definierten Flächen. Die Ausführung erfolgt nach den geltenden kommunalen Satzungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst.
§ 3 Leistungszeitraum
Der Winterdienst beginnt standardmäßig am 1. November und endet am 31. März des Folgejahres, sofern keine abweichenden Zeiträume vereinbart werden.
§ 4 Einsatzbereitschaft
Die EATC GmbH stellt während des Leistungszeitraums eine 24-stündige Einsatzbereitschaft vor. Die Bearbeitung erfolgt wetterabhängig nach einem festgelegten Prioritätenkatalog. Ein Anspruch auf sofortige Erbringung besteht bei extremen wetterbedingten Ereignissen nicht.
§ 5 Ausführung der Leistungen
Die Räumung erfolgt mechanisch oder manuell. Streumittel werden nach den örtlichen Vorgaben und je nach kommunaler Satzung zur Straßenreinigung und zum Winterdienst eingesetzt. Ein Anspruch auf die Verwendung bestimmter Streumittel besteht nur bei gesonderter Vereinbarung.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass die zu räumenden Flächen frei von Hindernissen sind und die EATC Zugang erhält. Er hat die EATC über Besonderheiten, z.B. empfindliche Beläge, vorab schriftlich zu informieren.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Pauschalbeträge oder Einzelpreise werden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 8 Haftung und Gewährleistung
EATC haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für Sachschäden ist auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Mängelrügen müssen unverzüglich erfolgen.
§ 9 Höhere Gewalt
Bei extremen Wetterereignissen, z.B. Eisregen oder Dauerschneefall, kann eine Unterbrechung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die EATC ist in solchen Fällen berechtigt, die Vertragspflicht im Rahmen des Möglichen zu gewährleisten.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Für Verträge mit Verbrauchern (B2C) gilt: Der Vertrag hat zunächst eine feste Laufzeit (z.B. bis zum 31. März der aktuellen Saison). Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann dann jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(2) Für Verträge mit Unternehmern (B2B) gilt: Winterdienstverträge verlängern sich automatisch um eine weitere Saison, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Leistungszeitraums schriftlich gekündigt werden.
§ 11 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung und zur Vertragserfüllung erhoben. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Leistungserbringung notwendig ist, z.B. an Subunternehmer.
§ 12 Subunternehmer
Die EATC GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung Ihrer vertraglichen Pflichten qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
§ 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Ort der Leistungserbringung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der EATC GmbH (Dresden), sofern der Kunde Kaufmann ist.
§ 14 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.